Reiterverein Tücking

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis des Reiterverein Tücking 1971 e.V.
- gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) -

Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass gegenüber jedermann, die folgenden Angaben entsprechend § 4e in geeigneter Weise verfügbar zu machen sind:
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Reiterverein Tücking 1971 e.V.

2. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Tückingschulstraße 3 in 58135 Hagen
Postalische Anschrift:
Postfach 28 25 in 58028 Hagen

3. Vorstand:
1. Vorstand: Thorsten Barteldrees
2. Vorstand: Peter Moll
Schriftführung: Wilfrid Daut

4. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Thorsten Barteldrees und Sarah Machelett

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung:
Förderung des Reitsports, des Leistungssports und der Jugendarbeit. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Ausbildung von Reitanfängern/Voltigieranfänger
  • Weiterbildung von Reitern/Voltigierern

Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie:
  • Personalien der Vereinsmitglieder (z. B. Name, Anschrift)
  • Angaben zu Geschäfts- und Ansprechpartnern für eigene Zwecke.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten zum Teil auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften (z. B. Abgabeordnung) erhoben werden müssen. Außerdem besteht eine Meldepflicht der Vereinsmitglieder an unsere Dachverbände sowie kommunale Verbände der Stadt Hagen.

6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Soweit diese Daten zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind, werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
  • Vereinsmitglieder (i. w. Adressdaten, Identifikationsdaten, Kontodaten, ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Tätigkeiten des Reiterverein Tücking 1971 e.V. erforderlich sind.
  • Geschäftspartner und Ansprechpartner bei Verbänden und Kommunen (i. w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Lieferanten (i. w. Adress- und Funktionsdaten) und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (i. w. Kontakt- und Kommunikationsdaten)
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
  • Kommunale Verbände der Stadt Hagen zur Abwicklung von Fördermittel für Vereine
  • Dachverbände oder andere Einrichtung zur Abwicklung von Fördermitteln für Vereine
8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Zweckerfüllung (z. B. Mitgliedschaft) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Datenübermittlung an Drittstaaten:
Es findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten statt.

Reiterverein Tücking 1971 e.V.